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   BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07   

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https://dejure.org/2007,36722
BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07 (https://dejure.org/2007,36722)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.2007 - 4 BN 10.07 (https://dejure.org/2007,36722)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 2007 - 4 BN 10.07 (https://dejure.org/2007,36722)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07
    6 2.1 Das Normenkontrollgericht ist nicht von tragenden abstrakten Rechtssätzen abgewichen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21. März 2002 BVerwG 4 CN 14.00 (BVerwGE 116, 144) und vom 6. Februar 2003 BVerwG 4 BN 5.03 (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116) aufgestellt hat.
  • BVerwG, 12.08.1999 - 4 CN 4.98

    Bebauungsplan; Sportplatzerweiterung; Sportanlage; Sportlärm;

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07
    Ein Bebauungsplan ist deshalb auch nicht vollzugsfähig, wenn seine Verwirklichung an immissionsschutzrechtlichen Anforderungen scheitern müsste (vgl. hierzu auch Urteil vom 12. August 1999 BVerwG 4 CN 4.98 BVerwGE 109, 246 ).
  • BVerwG, 14.07.1994 - 4 NB 25.94

    Bauplanungsrecht: Ungültigkeit eines Bebauungsplan bei Verlagerung der

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07
    9 2.2 Entgegen der Beschwerde weicht das Normenkontrollurteil auch nicht von den Rechtssätzen zu den Grenzen einer zulässigen Konfliktverlagerung auf ein der Bebauungsplanung nachfolgendes Baugenehmigungsverfahren ab, die in dem von der Beschwerde angeführten Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1994 BVerwG 4 NB 25.94 (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 75) genannt werden.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07
    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. auch Beschluss vom 25. August 1997 BVerwG 4 BN 4.97 ZfBR 1997, 328).
  • BVerwG, 06.02.2003 - 4 BN 5.03

    Baugenehmigung für den Bau eines Jungviehstalles - Erforderlichkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 26.03.2007 - 4 BN 10.07
    6 2.1 Das Normenkontrollgericht ist nicht von tragenden abstrakten Rechtssätzen abgewichen, die das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 21. März 2002 BVerwG 4 CN 14.00 (BVerwGE 116, 144) und vom 6. Februar 2003 BVerwG 4 BN 5.03 (Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 116) aufgestellt hat.
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 CN 3.11

    Bebauungsplan; Sondergebiet "Wissenschaft und Forschung"; Tierimpfstoffforschung;

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indes überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30; Beschluss vom 26. März 2007 - BVerwG 4 BN 10.07 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind erst überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (Beschluss vom 26. März 2007 - BVerwG 4 BN 10.07 - juris Rn. 9).
  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 306/09

    Überprüfung eines Bebauungsplans; Umnutzung eines ehemaligen Hafens;

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indessen überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG, Beschluss vom 26.03.2007 - BVerwG 4 BN 10.07 - zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 4 B 20.12

    Verletzung der Pflicht zur erschöpfenden Sachverhaltsaufklärung

    Der Kläger beanstandet, dass das Oberverwaltungsgericht die im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2007 - BVerwG 4 BN 10.07 - genannten Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Konfliktverlagerung auf ein nachfolgendes Genehmigungsverfahren fehlerhaft verneint habe.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.09.2019 - 2 K 14/18

    Bebauungsplan, mit dem eine bereits bisher teilweise gewerblich genutzte Fläche

    Die Gemeinde darf von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan Abstand nehmen, wenn die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Planverwirklichung sichergestellt ist; die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind (erst) überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG, Beschl. v. 26.03.2007 - BVerwG 4 BN 10.07 -, juris, RdNr. 9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.11.2012 - 10 A 10.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan zur Errichtung von Seniorenzentrum auf ehemaligem

    Es ist jedoch in der Rechtsprechung anerkannt, dass ein Plangeber von einer abschließenden Konfliktbewältigung im Bebauungsplan Abstand nehmen darf, wenn bei einer vorausschauenden Betrachtung die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. März 2007 - BVerwG 4 BN 10.07 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 13. August 2010 - BVerwG 4 BN 6.10 -, NUR 2010, 797, juris Rn. 15; HessVGH, Urteil vom 22. April 2010 - 4 C 306/09.N -, BRS 76 Nr. 5, juris Rn. 97 und Urteil vom 29. März 2012 - 4 C 694/10.N -, juris Rn. 71) und die planende Stelle davon ausgehen kann, dass der zunächst ungelöst gebliebene Konflikt im Zeitpunkt der Plandurchführung in einem anderen Verfahren in Übereinstimmung mit ihrer eigenen planerischen Entscheidung bewältigt wird (vgl. Stüer, a.a.O., Rn. 895).
  • OVG Saarland, 20.08.2020 - 2 C 264/19

    Normenkontrolle: Bebauungsplan der Innenentwicklung

    [Vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.3.2007 - 4 BN 10/07 -, juris] Darauf muss hier aber nicht weiter eingegangen werden.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.10.2020 - 3 S 1117/20

    Normenkontrollantrag eines außerhalb eines Plangebiets liegenden Eigentümers

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind nur dann überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 26.03.2007 - 4 BN 10/07 - juris Rn. 9 und Beschl. v. 25.08.1997 - BVerwG 4 BN 4.97 - ZfBR 1997, 328).
  • VGH Hessen, 29.03.2012 - 4 C 694/10

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: FFH-Verträglichkieitsprüfung,

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind indessen überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offen gelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.03.2007 - BVerwG 4 BN 10.07 - Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2012 - 1 A 10803/11

    Begründetheit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nach erledigter

    Die Grenzen zulässiger Konfliktverlagerung sind jedoch dann überschritten, wenn bereits im Planungsstadium absehbar ist, dass sich der offengelassene Interessenkonflikt auch in einem nachfolgenden Verfahren nicht sachgerecht lösen lassen wird (BVerwG, Beschluss vom 26.03.2007, 4 BN 10/07; Urteil des Senats vom 24.02.2011, 1 C 10277/11, ESOVGRP ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 1 MR 10/20

    Außervollzugsetzung der Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung;

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 2607/08

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 327/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • VGH Hessen, 11.01.2022 - 4 B 1092/21

    Baurechts-Bebauungsplan "Kaisergärten"

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 245/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • OVG Saarland, 01.10.2020 - 2 C 300/19

    Normenkontrolle: vorhabenbezogener Bebauungsplan (Lebensmittelmarkt und

  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20

    Zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 1 MR 7/22
  • VGH Bayern, 24.11.2020 - 1 N 17.1019

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen eines Bekanntmachungsfehler

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10277/11

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Einrichtung für psychisch kranke Menschen;

  • VGH Bayern, 18.03.2023 - 2 NE 23.916

    Überplanung erheblich lärmvorbelasteter Flächen, Abwägung, Keine

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